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Der Schulrat als politisch gewählte Laienbehörde trägt die strategische Verantwortung. Er vertritt die Trägerschaft der Schule. Grundsätzlich lassen sich die Aufgaben wie folgt zusammenfassen: - Vertretung der öffentlichen Interessen gegenüber der Schule
- Bereitstellen der Schulanlagen
- Administrative und finanzielle Bewirtschaftung der Infrastruktur
- Wahl der Schulleitung und des Lehrpersonals
- Überwachung der Einhaltung der kantonalen und kommunalen Vorschriften
- Vermittlungsdienste bei Konflikten zwischen Schule/Lehrpersonen/Eltern/SchülerInnen
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