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Urnenstandort Gemeindekanzlei
Schulhausweg 9
6468 Attinghausen
Urnen Öffnungszeiten In Attinghausen sind die Urnen am Abstimmungssonntag bei der Gemeindekanzlei von 09.45 - 12.00 Uhr geöffnet.
Bitte nehmen Sie unbedingt den Stimmrechtsausweis mit. Dieser muss dem Abstimmungspersonal ausgehändigt werden.
Hinweis Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie jeweils unter www.ur.ch und des Bundes unter www.admin.ch.

Hörbuch-CD für Lesebehinderte
Für jede kantonale Abstimmung wird der Text der Botschaft durch die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte im ganzen Wortlaut aufgenommen. Die SBS produziert aus diesen Tonaufnahmen eine Hörbuch-CD. Alle lesebehinderte Bürgerinnen und Bürger können diese Hörbuch-CD im Abonnement kostenlos bei der SBS beziehen. Wer zukünftig diese Möglichkeit nutzen möchte, kann sich direkt per E-Mail bei der Schweizerischen Bibliotek für Blinde und Sehbehinderte anmelden.
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Bedingungen / Voraussetzungen Stimmberechtigt auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene sind alle Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. Um in Attinghausen das Stimm- und Wahlrecht ausüben zu können, ist der Wohnsitz Attinghausen Voraussetzung.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises bei der Gemeindekanzlei Attinghauen persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
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Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
  1. Sobald Sie die Unterlagen für die Abstimmungen erhalten, können Sie Ihre Stimme schriftlich abgeben.
  2. Legen Sie den ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das entsprechende Stimmkuvert.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld.
  4. Legen Sie das Stimmkuvert sowie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das amtliche Rücksendekuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindekanzlei Attinghausen erscheint und kleben das Kuvert zu.
  5. Sie können dieses Kuvert der Gemeindekanzlei Attinghausen abgeben, in deren Briefkasten werfen oder es frankiert bei einer Poststelle abgeben.
  6. Brieflich abgegebene Stimmen müssen bis zum Urnenschluss am Abstimmungstag beim Urnenbüro eintreffen. Verspätet eingegangene Stimm- und Wahlzettel werden nicht berücksichtigt.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das offizielle Rücksendekuvert benützt wird,
  • der Stimmrechtsausweis nicht beiliegt,
  • der Stimmrechtsausweis nicht unterzeichnet ist,
  • das Stimmkuvert mit Angaben versehen ist, die das Stimmgeheimnis aufheben,
  • die Ungültigkeitsgründe nach Artikel 41 und 42 (WAVG) bleiben vorbehalten.