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Die Gemeindeversammlung ist die Legislative der Einwohnergemeinde und damit deren höchstes Organ. Sie besteht aus der Gesamtheit der Stimmberechtigten von Attinghausen. Die Gemeindeversammlungen finden in Attinghausen zweimal im Jahr statt. Im Mai an der 'Rechnungsgemeinde' werden dem Souverän nebst anderen Geschäften vor allem die Jahresrechnungen des vergangenen Jahres zur Genehmigung unterbreitet, im November an der 'Budgetgemeinde' jeweils der Voranschlag für das kommende Jahr. Die Stimmberechtigten üben ihre Rechte an der Offenen Dorfgemeinde oder an der Urne aus. Die Gemeindeordnung regelt die Aufgaben und Befugnisse der Offenen Dorfgemeinde.
| Aufgaben: | Die Offene Dorfgemeinde hat die ihr von der Kantonsverfassung und von der Gemeindeordnung zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen. Die Offene Dorfgemeinde ist namentlich zuständig: - Rechtsvorschriften zu beschliessen;
- den Voranschlag und die Rechnung zu verabschieden;
- die Ausgaben der Gemeinde zu beschliessen;
- den Steuersatz festzulegen;
- das Gemeindebürgerrecht zu erteilen;
- Ausscheidungsdekrete zu beschliessen;
- Verträge über die Aufgabenteilung und die Vermögensausscheidung nach Artikel 107 der Kantonsverfassung zu beschliessen;
- die Berichte der übrigen Gemeindebehörden entgegenzunehmen;
- die ihr in dieser Ordnung und in den besonderen Erlassen der Einwohnergemeinde übertragenen Rechte und Pflichten auszuüben beziehungsweise zu erfüllen;
- Gebietsveränderungen nach Artikel 66 Absatz 1 der Kantonsverfassung zuzustimmen;
- über gemeindliche Volksinitiativen gemäss Artikel 29 der Kantonsverfassung zu entscheiden.
An der Offenen Dorfgemeinde werden namentlich gewählt: |
| Kompetenzen: | Die Offene Dorfgemeinde kann wie dargelegt im Einzelfall neue einmalige Nettoausgaben (Kreditbegehren) beschliessen oder jährlich wiederkehrende Nettoausgaben genehmigen. Es besteht kein Limit für Bruttoausgaben, welches eine Genehmigung mittels einer Urnenabstimmung erfordert. |
| Voraussetzungen: | Teilnahmeberechtigt sind alle Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz Attinghausen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche entmündigt sind. |
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