Auskünfte über die Verfügbarkeiten erhalten Sie entweder via Reservationssystem oder telefonisch unter +41 41 874 14 50.

 

Bitte beachten Sie:

  • Die Gemeindeinfrastruktur steht während der Schulzeit (in der Regel bis ca. 16.00 Uhr) in erster Linie der Primarschule Attinghausen zur Verfügung.
  • In zweiter Linie können ortsansässige Vereinen und Organisationen, sowie die Bevölkerung von Attinghausen die Infrastruktur nutzen. Benützungsgesuche sind spätestens zwei Monate vorher bei der Gemeinde einzureichen. 
  • Soweit noch verfügbar, können auch auswärtige Organisationen/Vereine von den Anlagen Gebrauch machen.  
  • Jugendliche dürfen die Räume nur unter Aufsicht eines ausgebildeten Leiters oder einer erwachsenen Person benützen.
  • Die Benützung der Räumlichkeiten und Anlagen sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühren sind in einer Tarifordnung geregelt.
  • Private Anlässe, die eine gewisse Grösse oder Relevanz erreichen, können vom Gemeinderat reguliert werden. Dieser behält sich vor, für solche Veranstaltungen spezifische Auflagen festzulegen und eine Bewilligung vorauszusetzen.
  • Öffentliche Anlässe setzen eine Bewilligung des Gemeinderates voraus (Art. 25 Benützungsreglement zu den Gemeinde, Schul- und Sportanlagen). Die Organisatoren sind für Sicherheits-, Verkehrs-, Ordnungs-, Brand- und Jugendschutz und Sanitätsdienst verantwortlich. Die erforderlichen Massnahmen zur Einhaltung der Richtlinien sind der Gemeinde im Vorfeld zur Kenntnis zu bringen. Der Veranstalter ist aufgefordert, sich innert 10 Tagen nach der Reservationsanfrage mit der Gemeinde telefonisch in Verbindung zu setzen, +41 41 874 14 50. Andernfalls wird die Reservationsanfrage nach 10 Tagen automatisch wieder freigegeben.